News und Meldungen ...

... der Dornbirner Fasnat-Zunft und der Unterzünft!

Details zum Umzug 2025

Die Umzugsteilnehmer für den großen Faschingsumzug am 02.03.2025

Das Programm:

ZUNFTMEISTER-EMPFANG

10:00 Uhr Zunftmeister-Empfang im TiK (in der Dornbirner Stadthalle / 2. Stock / Türe links)

 

GROSSER FASNATUMZUG

12:30 Uhr Aufstellung (Schmelzhütterstrasse)

13:30 Uhr Großer Faschings-Umzug durch die Dornbirner Innenstadt

Der Umzug verläuft von der Schmelzhütterstrasse aus über die Marktstrasse, über den Marktplatz, zur Schulgassse

AFTER-UMZUG-PARTY-MEILE

ab dem C&A in der Schulgasse

Die Aufstellung

1 Fanfarenzug Dornbirn + Fanfarenzug Einhart
2 Garde Langenegg
3 Kehlegger Zunfträte
4 Kinder und Teeniegarde Kehlegg
5 Garde Kehlegg
6 Schalmeien Kehlegg
7 Kehlegger Hexen
8 Bunte Kuh Kehlegg
9 Ländlenarra Briefe von Felix
10 Mohrenbräu Biergenussgärtner
11 Ebniter Dorfnarra  Oben
12 FZ Oberschorbach
13 Volkschule Edlach  Wassertiere Qualen
14 Rohrbacher Kühe
15 Pfütza Fäger  Lochau
16 Heisse Hasen aus dem Hatlerdorf
17 VS Leopoldstraße  der kleine Frosch im Teich
18 Narrazunft Dornbirn Hüler Hexen
19 Narrazunft Dornbirn Schalmeien Mondheuler
20 The Taste Linde Höchst
21 d Hard Rocker
22 Fasnatzunft Watzenegg Candy Crew
23 Fasnatzunft Watzenegg Speedy Conzales
24 Volkschule Watzenegg
25 Guggenmusik Luterachar Hosakrachar
26 Mr. Fish
27 Faschingszunft Schwarzach
28 Fanfarenzug Unlingen
29 FZ Alberschwende Kinder und Teenygarde
30 FZ Alberschwende Garde
31 FZ Alberschwende Zunft
32 FZ Alberschwende große und kleine Wildsauen
33 Fz Alberschwende Ritter
34 Hinterberger  Youngstars
35 Fz Haselstauden Clownexpress
36 Luteracher Ländleexpress   Biber
37 Riedler Gilde Lauterach
38 Faschingskracher die Eiszeit naht
39 Mühlebacher Fasnatzunft Bunte Vögel
40 Fasnat Feagar Mühlebach Fuchs du hast die Gans …
41 Dorobirar Stuabruch Tschäppra
42 Gsiberger Gaggla
43 FZ Höchst Kindergarde
44 FZ Höchst Teeniegarde
45 FZ Höchst Schalmeien
46 FZ Höchst Prinzengarde
47 FZ Höchst Narrenschiff
48 Gütlar Faschingsnarro Im Himmel ist auch Platz für Mäuse
49 Krampfader Geschwader - Seniorengarde
50 Zunft Embser Schlossnarren
51 Embser Kinder und Teenygarde
52 Fasnatzunft Emsreute
53 Untergässler Fasnatzunft
54 Galgbenbrüder Hohenems
55 Krut und Rüba Dornbirn
56 Hafaloabar Joker  
57 Wolfurter Schnorrawacklar Madagascar 
58 Hatler Fasnatzunft Hatele und Affenbande
58 Hatler Zoo
60 Hatler Fasnatzunft Pinguinbande
61 1. Hohenemser Guggamusik Emser Palast-Tätscher
62 Crazy Family Troll
63 Crazy Family Nimmerland
64 Rheintaler Faschingsnarro 
65 Bildstar Beasa Riesar    Shaun das Schaf
66 Waldhexen Meiningen
67 Riednarro   Holzfäller
68 Riefensberger Faschingsnarra
69 Wold Narro
70 Fasnatzunft Haselstudar Berg Hakuna Matata
71 Götzner Faschingsnarro Ferdinand der Stier

Umzugsweg:
von der Schmelzhütterstrasse/Schulgasse aus über die Marktstrasse, über den Marktplatz, zur Schulgasse

 

Wir möchten alle Teilnehmer auf die Umzugsrichtlinen aufmerksam machen und freuen uns auf einen tollen tollen gemeinsamen Umzug durch die Dornbirner Innenstadt:

  • Jeder Teilnehmer nimmt auf eigenes Risiko teil. Für allenfalls auftretende Schadensersatzforderungen haftet der/die Wagenverantwortliche/n.
  • Der Umzugswagen erfüllt alle Kriterien des Abnahmeprotokolls des VVF – Narrenfahrzeug-Pickerl und wird von einem Fahrer mit der entsprechenden Lenkerberechtigung gelenkt.
  • Jeder Teilnehmer gewährleistet, dass durch sein Verhalten kein anderer Umzugsteilnehmer in seiner Darbietung eingeschränkt wird. Die Sicherheit aller anderen Umzugsteilnehmer und Zuschauer muss jederzeit gewahrt sein. Es darf niemand beängstigt, genötigt oder verletzt werden. Während des Umzuges muss das Fahrzeug seitlich durch begleitende Personen gesichert werden.
  • Während des Umzugs muss ein nüchterner, närrischer Anschein gewahrt sein. Es werden keine Gegenstände (außer Süßigkeiten) vom Wagen geworfen, geschüttet, gespritzt oder geschossen und keine Gläser, Flaschen, gefährlichen Geräte oder Waffen mitgeführt.
  • Während des Umzuges darf niemand dem Wagen zusteigen oder diesen verlassen. Aufgänge müssen hochgeklappt oder versperrt werden. Das Mitführen von minderjährigen Personen ist nur in Begleitung einer verantwortlichen Begleitperson möglich.
  • Der Verkauf von Alkohol vom Umzugswagen ist verboten.
  • Den Anweisungen der Sicherheits- und Ordnungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Rettung, Sicherheitspersonal und Umzugsleitung) ist jederzeit, unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
  • Verstöße gegen diese Verordnung können an den pickerlausgebenden Verein und VVF (Verband Vorarlberger Fasnatzünfte) gemeldet und durch sofortigen Entzug des Pickerls für die komplette Fasnatsaison geahndet werden.